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Rahmen

Psychotherapie wird Ihnen nichts bringen – doch Sie können sich viel holen:
Ihr Therapeut steht Ihnen als erfahrener Tourenführer zur seite, auf ihrem ganz eigenen Weg der Veränderung. Er kann Ihnen emotionale Unterstützung bieten und Information geben, anregen lebensgeschichtliche Ursachen zu überdenken und gemeinsam Erklärungen finden, sie auf Zusammenhänge, Funktionen und Auswirkungen ihres Verhaltens aufmerksam machen, ermöglichen, zurückliegende schwierige Erlebnisse ver- und bisher vermiedene Gedanken, Gefühle, Wünsche und Verhaltensweisen zu bearbeiten, mit Ihnen Fertigkeiten und neue Verhaltensweisen erproben und trainieren.
Für den Therapieerfolg ist aber Ihre Bereitschaft, sich auf einen nicht immer leichten oder schmerzfreien Weg und aktive Mitarbeit einzulassen, entscheidend.

Die psychotherapeutischen Sitzungen (50 Minuten) finden in der Regel einmal wöchentlich zu einem jeweils verbindlich vereinbarten Termin statt. Eine Kurzzeittherapie umfasst meist 25 und eine Langzeittherapie 45 Sitzungen, wobei Verlängerungen bedingt möglich sind.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden, nach erfolgter Antragsprüfung durch die Krankenkasse, die Kosten einer Verhaltenstherapie in der Regel übernommen, sofern Sie in den letzten 2 Jahren keine ambulante Psychotherapie wahrgenommen haben und aktuell kein Rentenverfahren läuft.
Private Krankenkassen –einschließlich Beihilfe- haben sehr unterschiedliche Regelungen: einige erstatten, meist auch hier nach erfolgter Antragsprüfung, die Kosten in voller Höhe, einige nur anteilig und einige tragen die Kosten einer Psychotherapie überhaupt nicht. Erkundigen Sie sich bitte selbst rechtzeitig bei Ihrer Versicherung nach Ihren Konditionen. Unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenkasse erfolgt gemäß Honorarvereinbarung entsprechend GOP in Verbindung mit GOÄ die Rechnungslegung an Sie persönlich monatlich.
Bei ausschließlich selbstzahlenden Patienten die keine Erstattungsleistungen eines Versicherungsträgers in Anspruch nehmen, oder Leistungen, die keine Krankenbehandlung darstellen (sogenannte IGEL-Leistungen), erfolgt ebenfalls gemäß Honorarvereinbarung entsprechend GOP in Verbindung mit GOÄ eine Rechnungslegung an Sie persönlich monatlich.


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